Arbeitsgericht Berlin: Tätowierung - Polizeibewerber verliert einstweilige Anordnung!
Abgelehnte Bewerber klagen oft auf Einstellung oder Entschädigung (nach dem AGG). Oft werden die Anträge / Klagen abgewiesen. Wenn es schnell gehen soll und die Sache dementsprechend eilbedürftig ist, bietet sich die einstweilige Verfügung vor dem Arbeitsgericht an. Ohne die Beauftragung eines Fachanwalts für Arbeitsrechts / Rechtsanwalt haben die Bewerben meist kaum eine Chance, da solche Verfahren schwer zu führen sind. Ein Bewerber für den Objektschutz der Berliner Polizei wurde zurückgewiesen aufgrund einer Tätowierung an seinem Unterarm, der die Göttin Diana mit entblößten Brüsten zeigt.
einstweilige Verfügung vor dem Arbeitsgericht Berlin
Die Ablehnung seiner Bewerbung wollte sich der Bewerber bei der Berliner Polizei nicht gefallen lassen. Das Problem ist, wenn man hier wartet und ein normales Klageverfahren beim Arbeitsgericht führt, ist die Stelle bereits lange anderweitig vergeben. Von daher besteht nur die Möglichkeit eine schnelle Entscheidung herbeizuführen mittels eines sogenannten einstweiligen Verfügungsverfahrens. Damit kann man die Besetzung der begehrten Stelle verhindern. Dies ist eine besondere Verfahrensart und ein solches Verfahren ist auch nicht ganz so einfach zu führen. In einem solchen Verfahren muss der Bewerber glaubhaft machen, dass ihm ein Anspruch zusteht und dass die Angelegenheit auch einer sofortigen Klärung bedarf, also eilbedürftig ist. Das Gericht entscheidet hier dann nicht endgültig über die Vergabe der Stelle, sondern soll nur verhindert, dass ein endgültige Besetzung der Stelle von der Behörde vorgenommen wird. So wollte der Bewerber verhindern, dass er später von der Berliner Polizei nicht vor vollendete Tatsachen gestellt wird. Genützt hat es aber nichts.