Erbrecht in Marzahn - Hellersdorf
Ich bearbeite überwiegend Pflichtteilsmandate im Rahmen des Erbrechts. Dabei geht es um die Vertretung des Pflichtteilsberechtigten oder um die Abwehr von Pflichtteils - oder Pflichtteilsergänzungsansprüche. Dies sind Ansprüche nach einer Enterbung in Geld. Der Pflichtteilsberechtigte hat einen Geldanspruch, welchen er selbst durchsetzen muss.
Vertretung im Erbrecht
Mandanten aus Berlin Marzahn-Hellersdorf und Brandenburg vertrete ich außergerichtlich und vor allem gerichtlich in Erbsachen; auch im Erbscheinserteilungsverfahren.
Auskunftsansprüche im Erbrecht
Häufig beginnen Erbfälle mit der Geltendmachung von Auskunftsansprüchen zum Umfang und Höhe des Nachlasses. Ein solcher Auskunftsanspruch besteht zum Beispiel auf Seiten des Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem Erben. Auch zwischen Erben kann ein solcher Anspruch bestehen.
Testamente und Erbschein
Auch die Auslegung von Testamenten – z.B. im Erbscheinsverfahren – kann von erheblicher Bedeutung sein. Hier sollte möglichst früh ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Der Hintergrund ist auch der, dass es oft im Erbrecht um hohe Summen und Vermögenswerte geht.