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Corona und Scheidung - was ist zu beachten?

Corona und Scheidung – was ist zu beachten?

Corona bestimmt nach wie vor unseren Alltag. Die Covid19-Pandemie lässt zwar langsam nach, ist aber noch nicht überwunden und hat immer noch Einfluss auf diverse Rechtsangelegenheiten, so auch auf die Gerichte in Berlin, insbesondere die Familiengerichte. Es stellt sich von daher die Frage, wie sich die Corona-Pandemie auf eine Scheidung - insbesondere in Berlin - auswirkt. Darauf soll hier kurz eingegangen werden.

Corona als Scheidungsgrund?

Einen Scheidungsgrund braucht man nach dem deutschem Familienrecht für eine "normale" Scheidung nicht. Es reicht die Zerrüttung der Ehe aus. Allein bei der Härtefallscheidung muss ein entsprechender Härtefallgrund vorliegen. Die Härtefallscheidung ist aber die Ausnahme und kommt selten vor. Auch wenn viele Ehepartner meinen, dass ihnen das Warten auf den Ablauf des Trennungsjahres nicht zumutbar ist, so liegen sehr selten Härtefallgründe vor. In der Regel ist das Trennungsjahr abzuwarten.

Was ist bei der Trennung während Corona zu beachten?

Die Trennung läuft in der Corona-Pandemie genauso ab, wie viel zuvor. Die Eheleute müssen für eine Scheidung in der Regel ein Jahr voneinander getrennt leben. Die Trennung kann auch innerhalb der ehelichen Wohnung geschehen, allerdings sind die Anforderungen daran recht hoch. Es muss nicht nur eine Trennung von Bett und Tisch vorliegen, sondern jeder Ehegatte muss in der Wohnung eine eigenes Leben führen und sich selbst versorgen.

Was ist beim Auszug aus der Ehewohnung zu beachten?

Gerade in Berlin ist es derzeit schwierig eine kleine Wohnung für einen Ehegatten zu finden, der bereit ist aus der Ehewohnung auszuziehen. Von daher kann es durchaus sein, dass die Leute innerhalb der Wohnung getrennt leben. Dies ist im Normalfall auch kein Problem, wenn sich beide Eheleute in Bezug auf die Scheidung einig sind und der Trennungszeitpunkt nicht streitig ist. Das Gericht prüft dann erst genauer, so zumindest beim Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg, wenn man immer noch zum Zeitpunkt der Scheidung gemeinsam in der Wohnung lebt. Auch hier gilt, dass keiner der Eheleute aus der Ehewohnung ausziehen muss.

Kann man während der Corona- Pandemie geschieden werden?

Die Familiengerichte, zumindest im Berlin, funktionieren auch noch in der Corona-Pandemie ganz ordentlich. Es sind aber einige Einschränkungen zu beachten. Die Verfahren dauern etwas länger, da weniger Termine verhandelt werden. Die Scheidung während der Corona-Pandemie ist von daher aber grundsätzlich möglich. Scheidungstermin finden nach wie vor statt.

Wie lange dauert die Scheidung in der Covid19-Pandemie?

Zu beachten ist dabei, dass in Berlin die Ehescheidungen mit Versorgungsausgleich, wenn diese einvernehmlich erfolgen, ungefähr zwischen einem dreiviertel Jahr und einem Jahr dauern. Durch die Corona-Pandemie ist die Dauer für das Scheidungsverfahren etwas länger (1 bis 2 Monate als normal). Wichtig ist, dass die Dauer nicht beim Trennungsjahr beginnt, sondern gezählt wird vom Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrages beim Familiengericht durch den Anwalt.

Finden Scheidungstermine trotz Corona statt?

Grundsätzlich ja. Bei den Berliner Familiengerichten finden weiterhin-trotz der Corona-Pandemie-Ehescheidungen statt. Genau genommen nennt man diesen Scheidungstermin zur Anhörung der Eheleute. Zu diesem Termin müssen in der Regel beide Eheleute erscheinen.

Wie läuft ein solcher Termin zur Anhörung der Eheleute (Scheidungstermin) ab?

Der Scheidungstermin bei den Berliner Familiengerichten läuft so ab, dass die Eheleute-mit entsprechender Maske-nach Aufruf der Sache den Sitzungssaal des Gerichts betreten. Sodann nehmen beide neben ihren Anwälten Platz. Normalerweise ist dort ein Stuhl zwischen den Beteiligten Abstand. Das Gericht schaut sich dann die Ausweise an und erörtert die Scheidung und sodann den Versorgungsausgleich. Der Termin dauert bei einer einvernehmlichen Scheidung höchstens 10 min.

Müssen beide Eheleute zum Scheidungstermin?

Wie oben bereits ausgeführt, finden bei den Familiengerichten in Berlin die Anhörungstermine der Eheleute, wenn auch etwas reduziert, immer noch statt. Bei einigen Richtern, zumindest in Berlin habe ich dies erlebt, wird sogar unter Umständen darauf verzichtet, dass beide Eheleute zum Scheidungstermin erscheinen. Die Eheleute sollen dann schriftlich versichern, dass seit mehr als einem Jahr getrennt leben und sich scheiden lassen wollen. Der Anwalt muss auf jeden Fall zum Scheidungstermin erscheinen, da er den Antrag auf Scheidung der Ehe stellen muss und nur ein Rechtsanwalt den Scheidungsantrag stellen kann. Ansonsten - und dies ist immer noch der Normalfall -  sind beide Eheleute verpflichtet zum Anhörungstermin zu erscheinen. Eine Anhörung im schriftlichen Verfahren ist theoretisch auch möglich, findet aber selten statt.

Zusammenfassung:

Auch während der Corona-Pandemie finden die Ehescheidung in Berlin normal statt. Die Verfahren dauern nicht viel länger als früher. Manchmal wird darauf verzichtet, dass die Eheleute zum Anhörungstermin erscheinen und es wird im schriftlichen Verfahren entschieden. Im Hinblick auf die sinkenden Inzidenzwerte ist davon auszugehen, dass eine Normalisierung der Situation eintreten wird. Einer Scheidung stehen grundsätzlich von daher keine Gründe entgegen.

Andreas Martin
Andreas Martin