Die Kanzlei befindet sich in der Marzahner Promenade 22 in 12679 Berlin. Der Eingang zur Kanzlei befindet sich nicht auf der Seite des Eastgates (dort ist eine Bank / Sparkasse „Beratungscenter“), sondern auf der “Straßenseite” gegenüber dem Kinderspielplatz. Ja, Parkplätze sind in unmittelbarer Nähe (im Eastgate oder auf dem Parkplatz vor Netto/Ärztehaus) vorhanden. öffentliche Verkehrsmittel:
Tram: 16, 27, M 6 (Marzahner Promenade)
Bus: 191, 192, 195 (Marzahner Promenade)
S-Bahn: S 7 (S-Bahnhof Marzahn) Am besten vereinbaren Sie einen Termin telefonisch unter 030 74 92 1655. Wir stimmen dann alles weitere ab. Die Anwaltsgebühren bestimmen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Für die Beratung vereinbare ich in der Regel mit dem Mandanten die Gebühr vor dem Gespräch bei der Vergabe des Termins. So weiß der Mandant, welche Kosten für ihn für die Beratung entstehen. Der Rechtschutzversicherer bezahlt in vielen Fällen (aber nicht in allen) den Rechtsanwalt. Man sollte vor dem Gespräch beim Anwalt bei der Schadenhotline (nicht beim Makler) anrufen und nachfragen, ob Rechtschutz für die Angelegenheit besteht. Auch macht es Sinn nach einer bestehenden Selbstbeteiligung zu fragen. Nicht alle Rechtsgebiete sind versicherbar. Fast immer wird keine Deckung für die Durchführung der Ehescheidung übernommen. Aber selbst bei den abgedeckten Rechtsgebieten muss immer ein Schadenfall (Ereignis, z.B. Kündigung) vorliegen. Man kann also nicht einfach mal den Arbeitsvertrag überprüfen lassen. Im Strafrecht entfällt der Rechtschutz bei (vorsätzlicher) Verurteilung. Von daher ist der Anruf vor dem Beratungstermin beim Anwalt beim Versicherer sinnvoll. Die Prozesskostenhilfe (PKH) ist eine Art Darlehen, das der Staat für ein Gerichtsverfahren gewährt. In Familiensachen heißt die Hilfeleistung, Verfahrenskostenhilfe (VKH). Außergerichtlich kann eine Kostenübernahme des Staates im Wege der Beratungshilfe bestehen. Dafür benötigt der Mandant einen Beratungshilfeschein, den er vor dem Beratungstermin beim Anwalt beim Amtsgericht besorgen muss. PKH/VKH wird nur für das Gerichtsverfahren gewährt, wenn Erfolgsaussichten bestehen und der Prozess nicht mutwillig ist. Mutwillig ist ein Prozess dann, wenn ein Selbstzahlen diesen z.B. aus wirtschaftlichen Gründen nicht führen würde, z.B. eine Klage auf Zahlung von € 50,00. Verbessern sich die finanziellen Verhältnisse des Mandanten nach dem Verfahren, dann muss er unter Umständen PKH/VKH dem Gericht erstatten. Manchmal möchten Mandanten den Briefkasten der Kanzlei benutzen, um dort Unterlagen einzuwerfen. Dies ist nach Rücksprache möglich. Der Briefkasten befindet sich auf der linken Seite vom Eingang aus gesehen. Es ist ein einzelner Briefkasten (nicht der Briefkastenblock) mit einem blauen Aufkleber. Nehmen Sie immer die Unterlagen mit, die mit dem Rechtsfall in Verbindung stehen. Sofern ein Gerichtsverfahren schon läuft, dann sollten alle Unterlagen, die zum Gericht geschickt oder die vom Gericht erhalten wurden, mit zum Termin gebracht werden. Ansonsten fragen Sie bitte vor dem Termin nach, was alles mitzubringen ist. Die Bearbeitung einer Vielzahl von Rechtsgebieten ist durch einen einzelnen Anwalt nicht effektiv möglich. Allein zum Arbeitsrecht gibt es jedes Jahr mehrere Hundert neue Entscheidungen. Eine Spezialisierung auf bestimmte Rechtsgebiete ist heutzutage unumgänglich und kommt vor allem auch dem Mandanten zu Gute.