Kündigung durch den Arbeitgeber - die wichtigsten Schritte

Eine Kündigung ist für viele Arbeitnehmer ein Schockmoment. Wichtig ist, dass es ein gutes rechtliches Mittel gibt, um gegen eine unrechtmäßige Kündigung vorzugehen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie nach einer Kündigung strukturiert vorgehen, worauf Sie besonders achten müssen und welche juristischen Möglichkeiten Ihnen offenstehen.
Kündigung erhalten – erster Überblick
Sobald Sie ein Kündigungsschreiben erhalten, ist es wichtig, Ruhe zu bewahren. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen, mündliche Kündigungen sind nicht wirksam. Das Kündigungsschreiben muss von einer berechtigten Person unterzeichnet sein und Ihnen tatsächlich zugegangen sein – entweder per Post oder persönlich. Checkliste: Was Sie sofort prüfen sollten: Ist die Kündigung schriftlich erfolgt? Wer hat die Kündigung unterschrieben? Wann wurde das Kündigungsschreiben zugestellt? Handelt es sich um eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung?
Kündigungsschutzklage - effektives Mittel gegen eine Arbeitgeberkündigung
Arbeitnehmer haben das Recht, gegen eine Kündigung vorzugehen – und zwar mit einer Kündigungsschutzklage. Diese muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Diese Frist ist nicht verlängerbar, daher ist schnelles Handeln entscheidend. Außergerichtliche Schreiben an den Arbeitgeber bringen nichts und wahren die Frist nicht! Die Chancen sind dann gut, wenn das Kündigungsschutzgesetz auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet. Voraussetzungen für den allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz: Das Arbeitsverhältnis besteht länger als sechs Monate. Der Arbeitgeber beschäftigt mehr als zehn Mitarbeiter (Vollzeit).
Abfindung – Anspruch oder Verhandlungssache?
Ein häufiger Irrglaube ist, dass Arbeitnehmer automatisch (einen gesetzlichen) Anspruch auf eine Abfindung haben. Tatsächlich ist eine Abfindung in der Regel reine Verhandlungssache – meist im Zuge einer Kündigungsschutzklage. Dies geschieht oft im sog. Gütetermin vor dem Arbeitsgericht. Wird keine Klage erhoben, stehen die Chancen auf Zahlung einer Abfindung schlecht. Tipp: Ein erfahrener Anwalt kann in vielen Fällen eine Abfindung aushandeln – selbst bei scheinbar rechtmäßiger Kündigung. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin Marzahn-Hellersdorf berate ich Sie gern bei Kündigung und Abfindung.
Was tun beim Verdacht auf eine unrechtmäßige Kündigung?
Nicht jede Kündigung ist rechtlich haltbar. Häufige Fehlerquellen, die zur Unwirksamkeit einer Kündigung führen können, sind: Fehlende Anhörung des Betriebsrats (bei bestehendem Betriebsrat). Kündigung während der Schwangerschaft ohne Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers ohne Zustimmung des Integrationsamts. Formfehler oder falsche Kündigungsfrist. keine soziale Rechtfertigung bei betriebsbedingter Kündigung keine vorherige Abmahnung bei verhaltensbedingter Kündigung kein BEM durchgeführt bei personenbedingter (krankheitsbedingter) Kündigung In all diesen Fällen sollten Sie unverzüglich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und Kündigungsschutzklage einreichen.
Muss ich sofort zum Arbeitsamt?
Ja. Arbeitnehmer sind verpflichtet, sich innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Kündigung bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden, um Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld zu vermeiden. Diese Meldung kann telefonisch oder online erfolgen. Die Arbeitslosmeldung sollte man später auch nachweisen können.
Zwischen Kündigung und Arbeitsende – was ist zu beachten?
Während der Kündigungsfrist gelten weiterhin Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten. Das bedeutet: Sie müssen Ihre Arbeitsleistung wie gewohnt erbringen. Überstunden oder Freistellungen müssen individuell geregelt werden. Der Arbeitgeber kann Sie freistellen, aber in der Regel nur mit Lohnfortzahlung.
Was ist mit dem Arbeitszeugnis?
Sie haben Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, das Ihre Tätigkeiten sowie Ihre Leistungen und Ihr Verhalten bewertet. Dieses Zeugnis sollte wohlwollend formuliert sein und Ihnen keine Steine für den nächsten Karriereschritt in den Weg legen. Das Zeugnis muss als Ausstellungsdatum den letzten Tag des Arbeitsverhältnisses enthalten. Zuvor kann man schon nach der Kündigung ein Zwischenzeugnis beantragen.
Wann lohnt sich ein Anwalt?
Grundsätzlich lohnt sich die Einschaltung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht immer dann, wenn Sie die Kündigung rechtlich prüfen lassen möchten. Besonders wichtig ist anwaltlicher Rat in folgenden Fällen: Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kündigung. Interesse an einer Abfindung. Komplexe Vertrags- oder Betriebsvereinbarungen. Kündigung während Krankheit, Schwangerschaft oder Elternzeit. Rechtsanwalt Andreas Martin - Fachanwalt für das Arbeitsrecht in Marzahn