Können die Eheleute einvernehmlich das Trennungsjahr abkürzen?
Die Eheleute können über viele Sachen Vereinbarungen treffen. Ein Teil davon muss notariell geschehen, wie zum Beispiel im Bezug auf das Vermögen, allerdings sind trotzdem im Bezug auf die Scheidung viele einvernehmliche Möglichkeiten vorhanden. Dies gilt aber nicht für das Trennungsjahr. Das Trennungsjahr kann nicht einvernehmlich abgekürzt werden! Die Einhaltung des Trennungsjahres steht nicht im Belieben der Parteien / Eheleute. Selbst das Familiengericht kann dies nicht. Dies wird in der Praxis oft übersehen.
Nachteile bei Abkürzung des Trennungsjahres werden oft nicht gesehen
Oft haben Eheleute, die sich gerade erst getrennt haben das Bedürfnis - oft nur aus emotionalen Gründen - sich sofort scheiden zu lassen. Eine Scheidung ist aber erst ab Ablauf des Trennungsjahres möglich (abgesehen von der Härtefallscheidung, die selten vorkommt). Trotzdem passiert es nicht selten, dass Mandanten oder auch der Kollege der Gegenseite "eine tolle Idee haben" und meinen, dass man sich auch schon viel früher getrennt habe und das Trennungsjahr ja bereits schon abgelaufen sei. Auch wenn viele Richter dem nicht weiter nachgehen (so auch selten beim Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, welches ja für Scheidungen von Eheleute aus Berlin Marzahn zuständig ist), kann ein solche "abgesprochenes Trennungsjahr" erhebliche Nachteile zur Folge haben. Folgende Nachteile sind möglich: Verkürzung des Versorgungsausgleichs früherer Stichtag für den Zugewinnausgleich unbeabsichtigtes Entfallen des gesetzlichen Erbrechts Widerruf der Verfahrenskostenhilfe für das Scheidungsverfahren, wenn die falschen Angaben auffallen Nachzahlung von Steuern (ggfs. auch Spekulationssteuer bei Hausverkauf) strafrechtliche Konsequenzen wegen Falschangaben gegenüber dem Gericht Verkürzung des Bezugs von Trennungsunterhalt Von daher kann nur davon abgeraten werden falsche Angaben gegenüber dem Gericht zu machen in Bezug auf die Dauer / den Beginn des Trennungsjahres. Oft ist es so, dass teilweise sogar Anwälte zur "Abkürzung" des Trennungsjahres raten (meist ohne die Folgen zu bedenken). Rechtsanwalt Andreas Martin - Anwalt in Marzahn