Scheidung ohne Versorgungsausgleich - wie geht das?
Die meisten Scheidungen-auch in Berlin Marzahn-Hellersdorf-werden mit einem sogenannten Versorgungsausgleich im Scheidungsverbung (Zwangsverbund) durchgeführt. Dies hört sich kompliziert an, ist es aber nicht. Im Endeffekt heißt dies nur, dass das Familiengericht das Scheidungsverfahren zusammen mit dem Versorgungsausgleich durchführen muss. Dies muss das Amtsgericht von Amts wegen beachten.
Was ist der Versorgungsausgleich?
Beim Versorgungsausgleich geht es um die Rentenpunkte, die jeder Ehegatte während der Ehe erworben hat. Das Gericht führt den Ausgleich der Rentenanwartschaften von Amts wegen im Scheidungsverfahren durch. Am Ende werden jeweils die hälftigen Rentenpunkte der Ehepartner ausgeglichen. Dies erfolgt durch einen sogenannter Überkreuzausgleich, was nichts anderes heißt, dass jeder Ehegatte die Hälfte der Rentenpunkte des Ehepartners übertragen bekommt.
Wie lange dauert eine Scheidung in Berlin?
Was viele Mandanten nicht wissen ist, dass die Ehescheidung wegen des Versorgungsausgleichs so lange dauert. In Berlin dauert die einvernehmliche Scheidung mit dem Versorgungsausgleich ungefähr ein Jahr, ab Einreichung des Scheidungsantrags, so jedenfalls beim Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg, welches für den Stadtbezirk Marzahn-Hellersdorf zuständig ist.
Weshalb ist eine Ehescheidung ohne Versorgungsausgleich schneller?
Das Scheidungsverfahren dauert so lange, da der Versorgungsausgleich so viel Zeit in Anspruch nimmt. Muss sich vorstellen, dass das Gericht zunächst einen Fragebogen zum Versorgungsausgleich von den Eheleuten haben möchte und dann die Rentenversicherungsträger anschreibt. Diese brauchen mehrere Monate um auszurechnen, in welcher Höhe der jeweilige Ehegatte Rentenansprüche in Ehe erworben hat. Hinzu kommt auch noch, dass manchmal die Eheleute auch private Rentenversicherungen abgeschlossen haben und diese werden ebenfalls angeschrieben. Faktisch müssen alle Rentenversicherungen angeschrieben werden, die für die Eheleute bestehen, egal ob privat oder gesetzlich. Dies alles dauert seine Zeit und von daher ist man schnell bei einem Jahr Dauer der Ehescheidung. Der Familienrichter darf erst die Scheidung aussprechen, wenn auch zugleich der Versorgungsausgleich durchgeführt wurde. Durch die Corona-Pandemie hat sich die Scheidungsdauer noch etwas verlängert, so jedenfalls in Berlin.
Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren ohne Versorgungsausgleich?
Grundsätzlich ist es so, dass eine Scheidung ohne Versorgungsausgleich erheblich schneller durchgeführt werde kann. Während im Normalfall die einvernehmliche Scheidung mit Versorgungsausgleich ungefähr ein Jahr an Zeit braucht, kann man in der Regel für eine Scheidung oder Versorgungsausgleich mit 3-4 Monaten rechnen. Dies ist eine erheblich kürzere Zeitdauer.
Wie kann man eine Scheidung ohne Versorgungsausgleich durchführen?
Eine Scheidung ohne den Versorgungsausgleich kann dadurch erreicht werden, wenn beide Eheleute vorher oder während des Scheidungsverfahrens notariell auf die Durchführung des Versorgungsausgleiches verzichten. Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass beide Ehegatten, die anwaltlich vertreten sein müssen, im Scheidungsverfahren-dann im Termin zur Anhörung der Beteiligten-auf die Durchführung des Versorgungsausgleiches verzichten. Dies kann man dann entsprechend dem Gericht vorher ankündigen und dann holt das Gericht im Normalfall die Rentenauskünfte nicht ein. Ein privatrechtlicher Ausschluss, also durch einfache schriftliche Vereinbarung der Eheleute bringt nichts, denn dieser ist nicht wirksam. Der Ausschluss muss entweder gerichtlich oder notariell erfolgen.
Was ist bei kurzer Ehedauer?
Eine weitere Möglichkeit die Scheidung ohne Versorgungsausgleich durchzuführen, besteht bei kurzer Ehedauer. Wenn die Eheleute noch keine drei Jahre verheiratet sind und der Scheidungsantrag innerhalb dieses Dreijahreszeitraums eingereicht und zugestellt wurde, dann wird der Versorgungsausgleich nur auf Antrag eines Anwalts durchgeführt. Wenn also der durch einen Rechtsanwalt vertretene Ehegatte, der den Scheidungsantrag gestellt hat, keinen Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleiches stellt, dann wird der Versorgungsausgleich bei kurzer Ehe nicht durchgeführt. Beispiel: Die Eheleute haben am 10. Oktober 2018 geheiratet. Die Trennung erfolgte bereits am 15. September 2020. Die Scheidung kann von daher - nach Ablauf des Trennungsjahres - am 15. September 2021 eingereicht werden. Wenn die Scheidung dann dem anderen Ehepartner durch das Familiengericht vor dem 10. Oktober 2021 zugestellt (übersandt) wird und der Anwalt nur die Scheidung (ohne den Versorgungsausgleich) beantragt hat, wird der VA nicht durchgeführt.
Weshalb sollte man aber nicht vorschnell auf den Versorgungsausgleich verzichten?
Man sollte aber beachten, dass der Versorgungsausgleich einen Sinn hat. Gerade der Ehegatte, der weniger Rentenpunkte während der Ehezeit erworben hat, ist auf den Ausgleich angewiesen. Die Eheleute sollten aber nicht vorschnell auf die Durchführung des Versorgungsausgleiches verzichten, sondern sich entsprechend anwaltlich beraten lassen. Oft ist dieser Verzicht für eine Seite nachteilig, auch wenn die Scheidung dadurch schneller geht. Manchmal ist auch eine langsame Scheidung für einen Ehegatten von Vorteil, wenn dieser zum Beispiel Trennungsunterhalt bekommt.