Strafverfahren in Berlin und Rechtsschutzversicherung
Nicht selten glauben Mandanten, dass ihre Rechtsschutzversicherung für alle Fälle eintritt und alles versichert ist. Dies ist nicht so. In vielen Rechtsgebieten besteht nur ein eingeschränkter Rechtsschutz. So ist dies auch im Strafrecht. Auch haben die einzelnen Rechtsschutzversicherer mittlerweile unterschiedliche Versicherungspackete und Versicherungsbedingungen.
Kein Rechtschutzversicherer deckt alle Rechtsgebiete ab. Dies gilt insbesondere für das Strafrecht. Viele Mandanten wissen dies nicht und haben wahrscheinlich auch von ihren Versicherungsvertreter gehört, dass eigentlich alles versichert sein dürfte, was unmöglich ist. Ein Anruf bei der Schadenhotline der Rechtschutzversicherung bringt hier schnelle Klärung.
Jedem Mandanten kann nur geraten werden bei seiner Rechtschutzversicherung vor Beauftragung des Rechtsanwalts anzurufen.
Strafverfahren und Rechtschutz
Oft rufen Mandanten aus Berlin Marzahn Hellersdorf bei mir an und teilen mit, dass gegen sie ein Strafverfahren durch die Berliner Polizei, zum Beispiel wegen Verkehrsunfallflucht, betrieben wird. Gleichzeitig wird mitgeteilt, dass die bestehende Rechtsschutzversicherung hier eingreift und alles zahlen wird. Oft haben die Mandanten aber nicht zuvor mit der Schadenhotline des Rechtsschutzversicherers gesprochen, sondern allenfalls mit dem Versicherungsmakler, der in der Regel wenig über den Eintritt der Rechtsschutzversicherung und über die Versicherungsbedingungen weiß.
Rechtschutz nur, wenn Straftat auch fahrlässig begangen worden sein kann!
Fast kein Mandant weiß, dass viele Rechtsschutzversicherungen das Strafrecht nur dann versichern, wenn zum einen eine Straftat vorgeworfen wird, die auch fahrlässig begangen werden kann, wie zum Beispiel Verkehrsunfallflucht oder Körperverletzung und es sich später nicht herausstellt, dass eine vorsätzliche Begehung der Straftat vorliegt. Dies sollte man zuvor bei der Versicherung erfragen. Es gibt mittlerweile auch Rechtschutzversicherungsverträge, die etwas großzügiger bei einer Vertretung im Strafrecht nebst Kostenübernahme sind.
Vorsatzvorbehalt der Rechtschutzversicherer
Die Versicherungen sprechen hier vom sog. Vorsatzvorbehalt.
die Versicherungsbedingungen lauten zum Beispiel wie folgt:
" ... es besteht kein Versicherungsschutz, wenn rechtskräftig festgestellt wird, dass der Versicherungsnehmer die Straftat vorsätzlich begangen hat. ..."
Deckungszusage/ Kostenübernahme unter dem Vorbehalt der Rückforderung bei Vorsatzverurteilung
Die Deckungszusage wird von daher nur für den Fall erteilt, dass die Straftat nicht vorsätzlich begangen wurde. Von daher ist das Strafrecht immer nur unter Vorbehalt versichert! Dies ist wichtig zu wissen. Dies heißt im Enddefekt, dass der Mandant bei einer Verurteilung der vorsätzlichen Tatbegehung die Kosten des Anwalts und die Gerichtskosten selbst tragen muss.
Beispiel für Delikte, die unter Vorbehalt versichert sind:
Körperverletzung, § 223 StGB
Verkehrsunfallflucht, § 142 StGB
Beispiel für Straftaten, die nicht versicherbar sind:
Diebstahl, § 242 StGB
Unterschlagung, § 246 StGB
Betrug, § 263 StGB
Beleidigung, § 185 StGB
Wichtig ist, dass es zunächst für den Rechtschutzversicherung unerheblich ist, ob ein Fahrlässigkeitsvorwurf oder ein Vorsatzvorwurf vorliegt.
Als auch beim Vorwurf einer vorsätzlichen Körperverletzung kann Rechtschutz bestehen (unter Vorbehalt).
Für die Mandanten heißt dies, dass die Rechtsschutzversicherung in der Regel bei Straftaten, die auch fahrlässig begangen werden können eine eingeschränkte Deckungszusage erteilt.
Vorschüsse an Anwalt muss Mandant ggfs. zurückzahlen, wenn Vorsatzverurteilung
Der Rechtsanwalt wird im Laufe des Strafverfahrens dann Vorschüsse gegenüber der Rechtsschutzversicherung abrechnen, die letztendlich der Mandant dann aber selbst an die Versicherung zurückzahlen muss, wenn er später rechtskräftig wegen vorsätzlicher Begehung der Straftat verurteilt wird.
Dies sollte der Mandant wissen. Wissen sollte er auch, dass viele Strafverfahren in Berlin auch eingestellt werden oder eine Verurteilung wegen Fahrlässigkeit möglich ist. In diesem Fall zahlt die Rechtschutzversicherung und eine Rückforderung findet nicht statt.
Rechtsanwalt A. Martin - Anwalt in Marzahn