Das Amtsgericht ist in der Bundesrepublik Deutschland neben dem Landgericht die Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Vor den Amtsgerichten werden sowohl Zivilsachen (und auch Familiensachen) als auch Strafsachen verhandelt. Von daher ist jedes "Familiengericht" oder "Strafgericht" eine Abteilung beim Amtsgericht.
Amtsgericht in Zivilsachen
In der Regel sind die Amtsgericht in zivilrechtlichen Angelegenheiten zuständig, wenn der Wert der Angelegenheit unter € 5.000 liegt. In Zivilsachen ist oft - für den Bereich Marzahn-Hellersdorf - das Amtsgericht Lichtenberg örtlich zuständig.
Familiengericht Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg
In Familiensachen ist in Berlin das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg z.B. für Scheidungen von Eheleuten aus Marzahn-Hellersdorf zuständig. Daneben gibt es noch 3 weitere Familiengerichte in Berlin.
Strafsachen - Amtsgericht Tiergarten
In Strafsachen ist in Berlin das Amtsgericht Tiergarten zuständig. Dieses ist in der Regel Eingangsinstanz bei einer Straferwartung von bis zu 4 Jahren.