der Arbeitnehmer im Arbeitsrecht
Der Begriff des Arbeitnehmers (oft auch Mitarbeiter) ist vom freien Mitarbeiter abzugrenzen. Diese Unterscheidung ist nicht nur theoretischer Natur. Der Arbeitnehmer genießt eine Vielzahl von Rechten aus dem Arbeitsverhältnis, wie zum Beispiel den Anspruch auf Lohnzahlung, einen Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlungsansprüche im Krankheitsfall. Der Hauptunterschied zum freien Mitarbeiter oder Selbstständigen besteht in der persönlichen Abhängigkeit des Arbeitnehmers.
Wer ist Arbeitnehmer?
Arbeitnehmer sind natürliche Personen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Arbeitsvertrags verpflichtet sind, ihre Arbeitskraft weisungsgebunden gegen Arbeitsentgelt ihrem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen.
Was ist die Hauptleistungspflicht des Arbeitnehmers?
Der Arbeitnehmer hat als Hauptvertragspflicht aus dem Arbeitsvertrag seine Arbeitsleistung ordnungsgemäß zu erbringen. Im deutschen Arbeitsrecht gibt es den Grundsatz: "Ohne Arbeit kein Lohn.".
Was ist die Gegenleistung für die Arbeit?
Als Gegenleistung muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Lohn zahlen. Die Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer ist als die Lohnzahlungspflicht.
Welche Streitigkeiten treten am häufigsten im Arbeitsverhältnis auf?
Die häufigsten Streitigkeiten, zumindest die, die vor dem Arbeitsgericht ausgetragen werden zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, sind Streitigkeiten über den Bestand des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Kündigung des Arbeitgebers, Streitigkeiten über die Zahlung von Lohn und die Befristung des Arbeitsverhältnisses.