Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Durch einen Aufhebungsvertrag beenden Arbeitnehmer und Arbeitgeber einvernehmlich das Arbeitsverhältnis. Ein solcher Vertrag enthält neben dem eigentlichen Beendigungsdatum auch eine Vielzahl von anderer Regelungen aus dem Arbeitsverhältnis.
Was wird im Aufhebungsvertrag geregelt?
Neben dem Beendigungstermin regelt man auch unter Umständen die Freistellung bis zum Beendigungstermin, die weitere Lohnfortzahlung, Gewährung und Anrechnung von Urlaub, eine Abfindung, ein Arbeitszeugnis, eine Arbeitsbescheinigung und manchmal auch Verfallsfristen.
Welche Nachteile hat ein Aufhebungsvertrag?
Der Nachteil des Aufhebungsvertrages ist vor allem eine mögliche Sperrzeit des Arbeitnehmers beim Arbeitslosengeld. Wer einen Aufhebungsvertrag schließt als Arbeitnehmer muss in der Regel mit einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld rechnen.
Was ist der Unterschied zwischen Aufhebungsvertrag und Auflösungsvertrag?
Im Grunde gibt es hier keinen Unterschied. Der Begriff Auflösungsvertrag ist etwas ungenau und unter Juristen nicht so gebräuchlich.
Was ist der Unterschied zwischen einem Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag?
Der Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis und muss schriftlich geschlossen werden. Der Abwicklungsvertrag regelt die Modalitäten eines bereits beendeten oder gekündigten Arbeitsverhältnisses. Beim Abwicklungsvertrag erfolgt keine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnis, da diese bereits vorher durch Kündigung oder durch Aufhebungsvertrag erfolgt ist.
Was ist besser, eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag?
Es kommt immer auf den Einzelfall an. Wenn der Arbeitnehmer bereits eine neue Stelle hat und möglichst schnell das Arbeitsverhältnis beenden möchte und auch kein Arbeitslosengeld beziehen wird, bietet sich unter Umständen auch ein Aufhebungsvertrag zum Abschluss an. In allen anderen Fällen ist eine Kündigung für den Arbeitnehmer meist auch sinnvoller. Der Arbeitnehmer kann die Kündigung vorgehen und bekommt alleine vor der Kündigung keine Sperre beim Arbeitslosengeld. Vor dem Arbeitsgericht kann man im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens dann einen Vergleich schließen und meist bessere Regelungen dem Arbeitgeber vereinbaren als in einem Aufhebungsvertrag.