das Familiengericht
Das Familiengericht ist nach § 23b des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) eine Abteilung des Amtsgerichts, die für die Entscheidung von Familiensachen zuständig ist.
Familiengerichte in Berlin
In Berlin gibt es 4 Familiengerichte. Das größte Familiengericht ist das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, welches auch für den Stadtbezirk Marzahn-Hellersdorf zuständig ist. Daneben gibt es noch die Familiengerichte in Pankow-Weißensee, Schöneberg und in Köpenick.
Scheidungen bei den Amtsgerichten
Eine Ehescheidung ist beim Familiengericht durch einen Rechtsanwalt einzureichen. Ohne Anwalt ist dies nicht möglich. Es besteht von daher in Ehescheidungssachen Anwaltszwang, für die antragstellende Partei. In Berlin dauern die Scheidungen, sofern diese unstreitig sind, ungefähr ein Jahr, sofern auch über den Versorgungsausgleich zu entscheiden ist.
Trennung
Auch bereits nach der Trennung und vor der Scheidung können die Familiengerichte tätig werden. Dies geschieht oft, wenn es um Kindesunterhalt oder Trennungsunterhalt geht oder um das Sorge- und Umgangsrecht.
Verfahrensrecht
In Familiensachen gibt es ein eigenes Verfahrensrecht und zwar das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Ergänzend gilt die Zivilprozessordnung (ZPO).