fristlos und außerordentliche Kündigung
Fristlos heißt ohne Beachtung einer Kündigungsfrist. Wenn eine fristlose Kündigung erfolgt, dann wird diese in der Regel nach Ansicht des Kündigenden einen außerordentlichen Grund haben.
Unterschied zwischen außerordentlich und fristlos?
Auch wenn diese beide Wörter oft gleichbedeutend genutzt werden - wie zum Beispiel "fristlose Kündigung" oder "außerordentliche Kündigung" - so besteht doch ein Unterschied. Fristlos beschreibt die Wirkung der Kündigung, also ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, während außerordentlich den Grund der Kündigung beschreibt. Richtig müsste es also heißen: Hiermit kündige ich fristlos aus außerordentlichem Grund.
fristlose Kündigung im Arbeitsrecht
Eine fristlose Kündigung im Arbeitsrecht wird nicht selten ausgesprochen, in den meisten Fällen hat dieser aber selten Erfolg. Die Anforderungen an den außerordentlichen Grund, denn eine fristlose Kündigung beruht in der Regel auf einen außerordentlichen Kündigungsgrund, sind recht hoch und werden meistens nicht erfüllt.
fristlos und fristgerecht
Der Gegensatz zu fristlos ist fristgerecht. Eine ordentliche Kündigung wird mit entsprechender ordentlicher Kündigungsfrist ausgesprochen. Man kann auch eine außerordentliche Kündigung im Ausnahmefall mit einer (sozialen) Auslauffrist aussprechen, was aber sehr selten ist. Bei der ordentlichen Kündigung sind die gesetzlichen oder arbeitsvertraglichen, tarifvertraglichen Kündigungsfristen zwingend einzuhalten.
fristlos = sinnlos?
Auch wenn eine fristlose Kündigung recht schwierig durchzusetzen ist, ist es nicht sinnlos diese auszusprechen. Es kann manchmal taktisch sinnvoll sein außerordentlich und fristlos zu kündigen - wenn dafür ein Grund denkbar ist - und sich dann im Gütetermin beim Arbeitsgericht auf eine ordentliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einigen. Hätte man ordentlich gekündigt, wäre wahrscheinlich sofort vom Richter die Sprache auf eine Abfindung im Gütetermin gekommen.