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Kündigung

Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die ein Rechtsverhältnis beendet soll. Das Arbeitsverhältnis kann sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber durch Kündigung beendet werden.

Kündigungsformen

Es gibt verschiedene Arten von Kündigungen. Grob kann man unterscheiden zwischen einer ordentlichen und eine außerordentliche Kündigung.

ordentliche und außerordentliche Kündigung

Die ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen, vertraglichen oder tarifvertraglichen Kündigungsfrist und eine außerordentliche Kündigung erfolgt meistens, aber nicht ausnahmslos, fristlos.

Kündigungsschutzgesetz

Das Kündigungsschutzgesetz schütze den Arbeitnehmer vor willkürlichen Kündigungen des Arbeitgebers. Es findet Anwendung, wenn der Arbeitnehmer länger als 6 Monate im Betrieb tätig ist und mehr als 10 Arbeitnehmer in Vollzeit dort regelmäßig arbeiten. Sofern das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet kann der Arbeitgeber nur aus 3 Gründen kündigen.

verhaltensbedingte Kündigung

Der Arbeitgeber kann eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen, sofern verhaltensbedingte Gründe beim Arbeitnehmer vorliegen.

betriebsbedingte Kündigung

betriebsbedingte Kündigung ist dann durch den Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer möglich, wenn dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen.

personenbedingte Kündigung

Eine personenbedingte Kündigung kann der Arbeitgeber dann aussprechen, wenn es Gründe in der Person des Arbeitnehmers gibt, die dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen. Solche Gründe sind bei der personenbedingte Kündigung oft eine dauerhafte Erkrankung des Arbeitnehmers oder häufige Kurzzeiterkrankung.

Kündigungsschutzklage

Gegen eine Kündigung des Arbeitgebers kann sich der Arbeitnehmer durch eine Kündigungsschutzklage wehren. Die Kündigungsschutzklage muss der Arbeitnehmer innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht einreichen. Zuständig ist das Arbeitsgericht, in dessen Bezirk der Arbeitgeber seinen Sitz hat oder der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung überwiegend erbracht hat. Wenn also der Arbeitnehmer überwiegend in Berlin gearbeitet hat, dann ist für die Kündigungsschutzklage das Arbeitsgericht Berlin zuständig.

Kündigungsfrist

Bei der Kündigung, die ordentlich erfolgt, muss eine Frist eingehalten werden. Diese Frist nennt man Kündigungsfrist. Die Kündigungsfrist ergibt sich, sofern es keine tarifvertragliche oder eine wirksame Regelung im Arbeitsvertrag gibt, aus dem Gesetz.

gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB

In § 622 BGB sind die gesetzlichen Kündigungsfristen geregelt. Dabei zu beachten, dass für den Arbeitnehmer, mit Ausnahme der Probezeit, die Kündigungsfrist nach dem Gesetz immer 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende beträgt, während für den Arbeitgeber sich die Kündigungsfrist mit der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses erhöht.

Kündigungsrücknahme

Da eine Kündigung ein Gestaltungsrecht ist, kann man diese nicht zurücknehmen. Eine Rücknahme der Kündigung, zum Beispiel vor dem Arbeitsgericht, wird ausgelegt als ein Angebot auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu den bisherigen Bedingungen.