Begriff: ordentlich
Der Begriff "ordentlich" steht für "normal" oder "fristgerecht". Mit ordentlich wird in der Regel die "normale Beendigungskündigung" beschrieben, wenn diese fristgerecht und nicht außerordentlich oder fristlos erfolgt. Von daher kann man bei einer Kündigung den Begriff ordentlich mit fristgerecht gleichsetzen.
ordentliche Kündigung
Die ordentliche Kündigung im Arbeitsrecht soll ein Arbeitsverhältnis mit der ordentlichen Kündigungsfrist beenden. Die Kündigungsfrist ergibt sich dabei aus dem Gesetz oder aus dem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag. Wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten werden soll, weil ein außerordentlicher Kündigungsgrund nach § 626 BGB vorliegt, spricht man von einer außerordentlichen Kündigung, die in der Regel ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, also fristlos, erfolgt.
außerordentliche Kündigung
Eine außerordentliche Kündigung erfolgt in der Regel fristlos und da keine Beachtung der Frist für die Kündigung erfolgt, ist diese eben nicht ordentlich.