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Rechtsanwalt

Als Rechtsanwalt oder Anwalt bezeichnet man eine Person, die ein abgeschlossenes Jurastudium sowie ein Referendariat erfolgreich abgeschlossen und zwei erfolgreiche Staatsexamina abgeleistet hat. Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, kann man eine Zulassung als Rechtsanwalt bei der örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer beantragen und dann als Anwalt in der Bundesrepublik Deutschland tätig werden.

Berufsbezeichnung "Anwalt"

Die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt ist geschützt und nur Personen, die diesen Titel erworben haben, d. h. die also die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft haben, dürfen sich so nennen. Andernfalls macht man sich strafbar.

Unterschied zwischen Rechtsanwalt und Fachanwalt?

Ein Fachanwalt ist zwingend ein Rechtsanwalt. Allerdings hat dieser Rechtsanwalt eine spezielle Qualifikation erworben und darf sich zusätzlich zu seinem Titel "Rechtsanwalt" auch noch "Fachanwalt" für bestimmtes Rechtsgebiet, zum Beispiel "Fachanwalt für Arbeitsrecht" nennen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht hat einen Lehrgang mit entsprechenden Abschlussklausuren absolviert und darüber hinaus gegenüber der Anwaltskammer besondere praktische Erfahrung im Arbeitsrecht, meistens durch 100 Fälle in diesem Bereich, nachgewiesen. Er bekommt dann den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht verliehen. Er muss jährlich 15 Stunden an Weiterbildung absolvieren und dies nachweisen.

Darf ein Rechtsanwalt vor jedem Gericht auftreten?

Man kann sagen, dass ein Rechtsanwalt in Deutschland vor fast jeden Gericht auftreten kann. Es gibt nur wenige Ausnahmen, wo eine spezielle Zulassung erforderlich ist. Früher war es so, dass man als Rechtsanwalt erst nach fünf Jahren Zulassung vor den Oberlandesgerichten auftreten durfte. Diese Zulassungsbegrenzung bzw. Voraussetzung gibt es nicht mehr. Allerdings gibt es noch einige Gerichte, wie zum Beispiel dem Bundesgerichtshof, wo eine sogenannte Singularzulassung besteht. D. h., dass dort nur speziell zugelassene Rechtsanwälte auftreten dürfen. Vor dem Bundesarbeitsgericht besteht aber eine solche Zulassung nicht und jeder Rechtsanwalt kann dort auftreten.

Was ist ein Anwaltszwang?

Vor bestimmten Gerichten bzw. bestimmten Verfahren besteht ein sogenannter Anwaltszwang. Dies heißt, dass der Mandant das Verfahren nicht selbst führen kann, sondern zwingend einen Rechtsanwalt beauftragen muss. So ist es zum Beispiel im Scheidungsverfahren so, dass nur ein Rechtsanwalt den Scheidungsantrag stellen kann. Der Anwaltszwang dient dem Schutz des Mandanten davor, dass er ein Verfahren aufgrund formeller Anforderungen, die nicht kennt, verliert. Vor den Landgerichten besteht ebenfalls Anwaltszwang, wie auch vor den Oberlandesgerichten. Vor den Arbeitsgerichten besteht kein Anwaltszwang. Allerdings braucht man im Berufungsverfahren vor den Landesarbeitsgerichten oder vor dem Bundesarbeitsgericht einen Rechtsanwalt. Dies ist auch notwendig, da die Verfahrensvorschriften recht kompliziert sind und man bei Nichtbeachtung alleine schon deshalb den Fall verlieren wird.