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Scheidung - was ist das?

Die Auflösung einer Ehe durch einen Gerichtsbeschluss ist eine Ehescheidung (kurz Scheidung). Ungefähr 30 bis 40 % aller Ehen werden geschieden. Eine Scheidung bei einem Notar ist nicht möglich. Die Ehescheidung muss zwingend vor einem Familiengericht durchgeführt und von einem Rechtsanwalt beantragt werden.

Trennungsjahr

Entscheidend ist, dass zum Zeitpunkt der Anhörung der Eheleute beim Familiengericht, dass Trennungsjahr bereits abgelaufen ist. Nur in absoluten Ausnahmefällen ist eine Scheidung sofort möglich, diese Scheidung nennt man Härtefallscheidung, welche in der Praxis äußerst selten vorkommt. Die Eheleute können das Trennungsjahr auch nicht einvernehmlich abkürzen. Dies wäre ohnehin gefährlich.

Scheidungsantrag durch Rechtsanwalt

Die Scheidung selbst kann nur ein Anwalt beantragen. Dies geht auch nur vor einem Familiengericht. Eine Scheidung beim Notar ohne Anwalt ist in Deutschland (zum Glück) nicht möglich. Dies wäre auch recht gefährlich, da die Eheleute - aus meiner Erfahrung als Fachanwalt für Familienrecht - wenig über die Konsequenzen einer Ehescheidung nebst Folgen wissen.

Dauer der Ehescheidung

Die einvernehmliche Ehescheidung mit Versorgungsausgleich in Berlin dauert ungefähr 1 Jahr. Für Berlin Marzahn-Hellersdorf ist hier das Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg (Hallesches Ufer 62) örtlich zuständig. Eine streitige Scheidung mit Folgesachen (Verbund) kann mehrere Jahre dauern. Das Scheidungsverfahren kann auch aus taktischen Gründen um mehrere Monate bis zu mehreren Jahren hin, verzögert werden, wenn es eine Seite - die anwaltlich vertreten ist - darauf anlegt.

Scheidungsgerichte in Berlin

In Berlin gibt es 4 Familiengerichte. Das größte Familiengericht ist das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, welches auch für Ehescheidungen von Eheleuten aus Marzahn-Hellersdorf zuständig ist.