Versorgungsausgleich - ist ein Verzicht möglich?
Der Verzicht auf den Versorgungsausgleich ist ein wichtiges Thema, das insbesondere bei Scheidungen eine Rolle spielt. Der Versorgungsausgleich ist ein Teil des Scheidungsverfahrens in Deutschland, das darauf abzielt, die während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters zwischen den Ehepartnern zu verteilen. Dabei geht es vor allem um Renten- und Pensionsansprüche. Dies muss das Familiengericht im Rahmen eines Scheidungsverfahrens von Amts wegen durchführen.
Warum ist ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich ein Thema?
Ein Verzicht kann verschiedene Gründe haben. Oft wird darauf verzichtet, wenn beide Partner ähnliche Rentenansprüche erworben haben oder wenn durch den Verzicht eine schnellere und einvernehmlichere Scheidung ermöglicht wird. Der Hauptgrund, warum Eheleute oft auf den Versorgungsausgleich verzichten, liegt im Wunsch nach einer besonders schnellen Scheidung. Eine Scheidung kann bereits innerhalb von drei Monaten nach Einreichung des Scheidungsantrags erfolgen, wenn auf den Versorgungsausgleich verzichtet wird. Es ist jedoch wichtig, nicht übereilt auf wertvolle Rentenpunkte zu verzichten, die über lange Zeiträume hinweg angesammelt wurden. Ein solcher Verzicht sollte wohlüberlegt sein und nur erfolgen, wenn man genau versteht, welche Ansprüche damit aufgegeben werden. Ein vorschneller Verzicht auf den Versorgungsausgleich, lediglich um die Scheidung zu beschleunigen, ist in der Regel nicht ratsam.
Wie wird auf den Versorgungsausgleich verzichtet?
Ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich kann auf zwei Arten erfolgen. Erstens ist ein Verzicht mittels einer notariellen Erklärung möglich. Hierbei vereinbaren die Eheleute beim Notar wechselseitig, auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs zu verzichten. Die zweite Option besteht darin, im Rahmen des Scheidungsverfahrens durch eine Erklärung gegenüber dem Familiengericht auf den Versorgungsausgleich zu verzichten. Für diesen Weg ist jedoch erforderlich, dass beide Eheleute anwaltlich vertreten sind. Sollte lediglich ein Rechtsanwalt den Scheidungsantrag eingereicht haben, während der andere Ehepartner keinen Rechtsanwalt für das Verfahren beauftragt hat – eine Konstellation, die bei Scheidungen grundsätzlich möglich ist –, kann vor dem Familiengericht kein Verzicht erklärt werden.In beiden Fällen überprüft das Familiengericht, ob der Verzicht nicht zu einer unbilligen Benachteiligung eines Ehegatten führt. Eine solche Benachteiligung liegt insbesondere dann vor, wenn durch den Verzicht ein erhebliches Ungleichgewicht entsteht, beispielsweise wenn ein Ehepartner deutlich weniger Rentenansprüche erworben hat und ohne angemessene Gegenleistung darauf verzichtet, was ihn möglicherweise später zum Bezug von Sozialleistungen zwingen könnte.
Was sind die Folgen eines Verzichts?
Der Verzicht auf den Versorgungsausgleich hat langfristige Auswirkungen auf die Altersvorsorge der beteiligten Personen. Ohne den Ausgleich trägt jeder Ehepartner die Rentenansprüche, die er selbst während der Ehezeit erworben hat. Dies kann insbesondere bei einer traditionellen Rollenverteilung, bei der ein Partner weniger oder gar nicht erwerbstätig war, zu erheblichen Nachteilen führen. Ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich führt dazu, dass das Scheidungsverfahren ohne diesen durchgeführt wird, was das Verfahren erheblich beschleunigt. Jedoch, wie bereits erläutert, stellt dieser Wunsch nach Schnelligkeit keine empfehlenswerte Motivation dar, um auf den Versorgungsausgleich zu verzichten. Personen, die allein aus dem Grund, die Scheidung zu beschleunigen, auf Rentenansprüche verzichten, handeln nicht klug. Anwaltlicher Rat ist hier immer sinnvoll.
Beratung in Marzahn-Hellersdorf durch einen Anwalt
Als Fachanwalt für Familienrecht berate ich in Berlin Marzahn-Hellersdorf bei Scheidung und Versorgungsausgleich. Rechtsanwalt Andreas Martin