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Fälligkeit des letzten Arbeitslohnes

Wann wird der letzte Lohn fällig?

Die Fälligkeit des Arbeitslohnes führt oft zu Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Hauptleistungspflicht des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsvertrag ist die Erbringung seiner Arbeitsleistung. Der Arbeitnehmer ist diesbezüglich zur Vorleistung verpflichtet und bekommt den Lohn erst, wenn er die Arbeitsleistung erbracht hat. In der Regel erfolgt eine Abrechnung monatsweise. Die Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers im Arbeitsverhältnis besteht in der Zahlung des Arbeitslohnes.

Regelung über Fälligkeit im Arbeitsvertrag

Wann der Lohn zu zahlen ist, hängt davon ab, ob es eine Regelung im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag gibt oder ob gegebenenfalls nur das Gesetz Anwendung findet. Gibt es eine Regelung im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag richtet sich die Fälligkeit des Lohnes danach. Oft findet man Klauseln in Arbeitsverträgen, in denen zum Beispiel steht, dass der Lohn am 10. des Folgemonats zur Zahlung fällig ist. Die Fälligkeit tritt dann an diesem Tag ein.

gesetzliche Regelung

Steht nichts zur Fälligkeit im Arbeitsvertrag und gibt es keinen anwendbaren Tarifvertrag, in dem die Fälligkeit des Lohnes geregelt ist, dann bestimmt sich die Fälligkeit nach dem Gesetz. Die gesetzliche Regelung findet man in § 614 BGB. Danach wird ein Monatslohn am letzten Tag des Monats zur Zahlung fällig. Am nächsten Tag befindet sich der Arbeitgeber dann automatisch bereits im Zahlungsverzug, sodass der Arbeitnehmer, um den Verzug herbeizuführen, den Arbeitgeber nicht eine Mahnung übersenden muss. Der Verzug tritt faktisch automatisch ein.

Beendigung des Arbeitsvertrags vor Monatsende

Nun kann es vorkommen, dass ein Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis nicht zum letzten Tag des Monats ausscheidet, sondern zum Beispiel zur Mitte des Monats. Es stellt sich dann die Frage, ob der Lohn dann auch bereits am letzten Tag des Arbeitsverhältnisses zur Zahlung fällig wird. Ein solches Ausscheiden aus dem Arbeitsvertrags kann durch eine Kündigung, zum Beispiel zum 15. des Monats erfolgen oder zu einem beliebigen anderen Tag, bei der Kündigung in der Probezeit oder auch durch eine vergleichsweise Regelung (Aufhebungsvertrag /Vergleich vor dem Arbeitsgericht).

Änderung der Fälligkeit bei früheren Austritt?

In allen Fällen ist es so, dass wenn es keine gesonderte Regelung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gibt, dass sich die Fälligkeit nicht gegenüber den Löhnen, die vormals zu zahlen gewesen sind, ändert. Dies heißt, der Lohn ist wenn es zum Beispiel keine Regelung im Arbeitsvertrag diesbezüglich gibt, am letzten Tag des Monats fällig. Der Lohn ist also nicht, bei dem Ausscheiden zum 15., am 15. fällig, sondern zum Ende des Monats, also zum Beispiel zum 30. oder 31. des Monats.

ohne ausdrückliche Regelung bleibt alles wie zuvor

Der Grund dafür ist der, dass es keine andere rechtliche Grundlage für die Beurteilung der Fälligkeit gibt, nur weil das Arbeitsverhältnis eher, also mitten im Monat, endet. Der letzte Lohn im Arbeitsverhältnis wird also zum gleichen Tag fällig wie der Lohn, der im Vormonat zu zahlen gewesen wäre. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn es diesbezüglich eine gesonderte Regelung gibt, was durchaus manchmal in Vergleichen vorkommen kann.

Beispiel

Der Arbeitnehmer bekommt im März 2023 die Kündigung des Arbeitgebers zum 15. April 2023. Er wird sofort unwiderruflich freigestellt. Der Arbeitnehmer fragt sich nun, wann wird der Lohn für März und wann wird der Lohn für April fällig, es gibt keine gesonderte Regelung über die Fälligkeit. Antwort: Die Fälligkeit des Lohnes für März und für April bestimmt sich nach der gesetzlichen Regelung. Danach wird der Lohn für den Monat März am 31. März 2023 zur Zahlung fällig und der Lohn für April am 30. April 2023. Die Freistellung ändert nichts daran, auch nicht dann, wenn diese unwiderruflich erteilt wird. Der Lohn für April wird, obwohl das Arbeitsverhältnis bereits am 15. April endet, ganz normal zum letzten Tag des Monats, also zum 30. April 2023 zur Zahlung fällig.

Andreas Martin
Andreas Martin