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Strafverfahren: Was ist Vorsatz und was Fahrlässigkeit?

Was ist der Unterschied zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit?

Sie fragen sich, was genau der Unterschied zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit ist? Im Strafrecht spielen diese beiden Begriffe eine entscheidende Rolle. Ob eine Straftat vorsätzlich oder nur fahrlässig begangen wurde, ist für das Strafmaß und auch für den Verlauf des Strafverfahrens von erheblicher Bedeutung.

Strafverfahren und Vorsatz und Fahrlässigkeit

Die meisten Strafverfahren setzen-ohne dass dies ausdrücklich im Gesetz steht-voraus, dass eine Straftat vorsätzlich begangen wird.  Im strafrechtlichen Sinn, macht es einen erheblichen Unterschied, ob jemand vorsätzlich eine Straftat begeht oder nur fahrlässig handelt. Dabei es wichtig zu wissen, dass nicht jede Straftat vorsätzlich als auch fahrlässig begangen werden kann, sondern eine fahrlässige Begehung nur dann strafbar ist, wenn dies ausdrücklich im Gesetz steht. Maßgeblich sind hier die Strafgesetze, insbesondere das Strafgesetzbuch (StGB).

Vorsatz - was ist das?

Vorsatz bedeutet das "Wissen und das Wollen" der Straftat. Der Straftäter weiß also um die Begehung der Straftat und will diese aus.  Der Vorsatz ist regelmäßig in der Strafnorm nicht ausdrücklich genannt. Vielmehr gilt § 15 StGB, nach dem die Vorsatztat der Regelfall ist. Strafrechtliche Handlungen mit Vorsatz stellen eine bewusste und gewollte Handlungsweise dar, bei der der Täter die Konsequenzen seines Handelns kennt und sie in Kauf nimmt. Beispiel: Der Täter möchte das Fahrzeug seines Nachbarn stehlen und und entwendet dieses als der Nachbar das Fahrrad ungesichert stehen lässt.

Formen des Vorsatzes

Absicht (dolus directus 1. Grades): Bei dem Täter überwiegt das Willenselement (voluntatives Element) und es kommt ihm gerade darauf an, eine bestimmte Straftat zu verwirklichen (er will sein Opfer verletzten). Direkter Vorsatz (dolus directus 2. Grades): Bei dem Täter überwiegt das intellektuelle Element im Vorsatz und er will aber auch den Erfolg (eine bestimmte Straftat). Bedingter Vorsatz / Eventualvorsatz (dolus eventualis) Der Täter nimmt den Erfolg billigend in Kauf.

Fahrlässigkeit - was ist das?

Im Strafrecht ist es von großer Bedeutung, den Unterschied zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit zu verstehen. Während der Vorsatz eine willentliche und bewusste Handlung einer strafbaren Tat bedeutet, liegt bei der Fahrlässigkeit ein fahrlässiges Verhalten vor. Die Merkmale der Fahrlässigkeit können wie folgt zusammengefasst werden: 1. Im Gegensatz zum Vorsatz handelt es sich bei der Fahrlässigkeit um ein unbeabsichtigtes Verhalten des Täters. Es liegt also kein direkter Wille zur Tatbegehung vor. 2. Der Täter nimmt den Erfolg (Tatbegehung) auch nicht billigend in Kauf, sondern hofft vielmehr darauf, dass dieser nicht eintritt. 3. Im Strafrecht findet sich die Definition der Fahrlässigkeit im § 276 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie im § 15 des Strafgesetzbuches (StGB) Beispiel: Der Täter will sich vom Nachbarn seinen geliehenen Laptop zurückholen und schiebt diesen stark bei Seite als sich dieser vor den Laptop stellt. Er hofft dabei, dass sich dieser nicht verletzten wird.

Auswirkungen

Sofern in den Strafgesetzen nicht ausdrücklich steht, dass die Straftat auch fahrlässig begangen werden kann, ist eine fahrlässige Begehung nicht strafbar. Beispiel: Die fahrlässige Körperverletzung ist strafbar. Eine fahrlässige Sachbeschädigung aber nicht.

Rechtsanwalt Andreas Martin - Berlin Marzahn-Hellersdorf

Andreas Martin
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