Was muss man tun, wenn man sich scheiden lassen möchte?
Wenn man sich scheiden lassen möchte, stellt sich die Frage, was er man erstes unternehmen muss. Die Antwort darauf ist eigentlich recht einfach. Der erste Schritt solche Scheidung ist immer die Trennung der Eheleute.
Trennung und Scheidung
Bei der Trennung innerhalb der Ehewohnung muss man aufpassen, dass tatsächlich die Voraussetzung der Trennung vorliegen. Falls abzusehen ist, dass es sich später um eine streitige Scheidung handeln wird, ist es sehr schwer die Trennung in der Ehewohnung nachzuweisen. Wichtig ist, dass dafür nicht ausreichend ist, wenn nur beide Eheleute in getrennten Zimmern schlafen. Dann ist es fast immer besser, wenn einer der beiden Eheleute auszieht.
Trennungsjahr beachten
Wichtig ist auch zu wissen, dass keiner aber die Ehewohnung verlassen muss. Bei der Trennung mit Auszug ist der Nachweis der Trennung unproblematisch, wobei der Nachweis eines bestimmten Tages oft nicht ganz so einfach ist. Dies kann im späteren Verlauf der Scheidung eine Rolle spielen. Wenn die Trennung eingeleitet ist, dann kann die Scheidung erst nach Ablauf eines Trennungsjahres eingereicht werden. Eine sogenannte Härtefallscheidung ist nur in ganz wenigen Ausnahmefällen möglich und kommt in der Praxis sehr selten vor.
verfrühte Einreichung der Scheidung
Wenn man die Ehescheidung nicht über Verfahrenskostenhilfe finanziert, kann man die Scheidung sogar drei Monate vor Ablauf des Trennungsjahres einreichen. Zumindest in Berlin gibt es da in der Regel kein Problem. Bei Verfahrenskostenhilfe geht dies nicht, da zum Zeitpunkt über die Entscheidung über die Verfahrenskostenhilfe das Trennungsjahr schon abgelaufen sein muss. Da das Gericht am Anfang darüber entscheidet, ist dies dann ein Problem, wenn die Scheidung früher eingereicht wird. Der Scheidungsantrag wird dann kostenpflichtig abgewiesen.
Anwalt muss die Scheidung einreichen
Wichtig ist auch, dass eine Scheidung nur durch ein Rechtsanwalt eingereicht werden kann und dass dieser Rechtsanwalt nur einen der Ehepartner vertritt. Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung kann der Anwalt nur einen Ehepartner vertreten und kann auch nur einen Ehepartner, und zwar denselben, rechtlich beraten. Einen gemeinsam Anwalt gibt es im Scheidungsverfahren nicht, auch wenn viele Eheleute danach suchen oder glauben, dass es so etwas gibt. Eine andere Frage ist, ob man sich die Kosten der Ehescheidung teilen kann, dieses unproblematisch möglich.
keine umfassende Einigung notwendig
Wichtig ist auch , dass es nicht die Voraussetzung für die Durchführung der Scheidung ist, dass sich die Eheleute bereits über alle Scheidungsfolgen geeinigt haben. Manchmal liest man im Internet, dass die Voraussetzung für die Scheidung ist, dass eine Einigung über Unterhalt, Sorgerecht etc. besteht. Dies ist rechtlich nicht richtig. Das Familiengericht führt die Scheidung durch und zwar wird nur von Amts wegen der Versorgungsausgleich neben der Scheidung durchgeführt und alle andere Scheidungsfolgen nur auf Antrag. Im Übrigen ist das Jugendamt zuständig für Kindschaftsachen und dies ist auch anzuraten, dein Anwalt hier Geld kosten würde
Beratung bei Trennung und Scheidung in Marzahn
Als Fachanwalt für Familienrecht berate ich Mandanten in Bezug auf Trennung und Scheidung in meiner Kanzlei (Zweigstelle) in Berlin Marzahn-Hellersdorf. Rechtsanwalt Andreas Martin