Was wird im Scheidungstermin gefragt?
Oft sind sich Mandanten - dies ist meine Erfahrung aus meiner Kanzlei in Berlin Marzahn-Hellersdorf - unsicher, wie ein Scheidungstermin abläuft und was sie dort vom Richter gefragt werden. Nicht selten fürchten Mandanten, dass sie vor dem Familiengericht intimste Details über ihr Eheleben offenlegen müssen und auch danach gefragt werden, wer Schuld am Scheitern der Ehe hat. Gerade solche emotionalen Situationen möchte man eben vor Gericht nicht erleben. Auf ein Verschulden kommt es bei der Ehescheidung nach deutschem Recht nicht mehr an. Hier gilt allein das Zerrüttungsprinzip.
Gericht fragt nach dem Scheitern der Ehe
Eine solche Offenlegung von privaten Details zur Ehe ist aber nicht notwendig. Das Gericht wird nicht danach fragen, wer Schuld am Scheitern der Ehe hat und wird auch keine Details aus dem Eheleben wissen wollen. Hierbei spielen das Trennungsdatum und die Absicht sich scheiden zu lassen die entscheidende Rolle. Der Grund für die Ehescheidung wird nicht erfragt, weil dieser nach deutschem Scheidungsrecht unerheblich ist.
Dauer des Scheidungstermins
In der Regel läuft der Anhörungstermin der Eheleute (Scheidungstermin), der gesetzlich vorgeschrieben ist, recht schnell ab. Zum Beispiel im Berlin dauert dieser Termin ungefähr 5 Minuten bei einer einvernehmlichen Ehescheidung.
Ablauf des Anhörungstermins vor dem Familiengericht
Der Anhörungstermin läuft meist so ab, dass zunächst am Anfang des Termins die Anwesenheit der Beteiligten nebst der Anwälte festgestellt wird. In Berlin muss man zum Beispiel als Ehegatte seinen Ausweis vorzeigen. Dadurch wird vom Gericht die Staatsangehörigkeit, Identität und auch nochmals die Adressen der Eheleute überprüft.
Frage nach Trennung und Absicht zur Scheidung
Sodann wird die Verhandlung mit der Anhörung der Eheleute fortgesetzt, insbesondere wird dann jeder Ehegatte gefragt, seit wann man getrennt lebt und ob man sich scheiden lassen möchte. Die Gründe für die Ehescheidung werden nicht erfragt, da dies keine Voraussetzung für die Ehescheidung nach deutschem Recht ist. Das deutsche Eherecht knüpft allein an die Zerrüttung der Ehe an und diese wird gesetzlich vermutet, wenn man länger als ein Jahr bereits getrennt gelebt hat. Wenn man länger als drei Jahre getrennt gelebt hat wird vom Gesetz die unwiderlegbare Feststellung angenommen, dass die Ehe zerrüttet ist.
Versorgungsausgleich
Wenn die Eheleute zum Scheitern der Ehe befragt wurden, dann wird das Gericht in der Regel kurz über den Versorgungsausgleich sprechen. Der Versorgungsausgleich ist der Ausgleich der Rentenanwartschaften. Dieser Ausgleich wird von Amts wegen vom Gericht durchgeführt. Im Scheidungsverfahren haben nämlich beide Eheleute über das Gericht die Auskünfte ihrer Rentenversicherungen erhalten und wurden vom Gericht dazu aufgefordert diese auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Das Gericht fragt nochmals nach, ob Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten bei den Auskünften aufgefallen sind.
Verfahrenswert
Wenn dies nicht der Fall ist, dann wird das Gericht nochmals zu den Einkommensverhältnissen der Eheleute zum Zeitpunkt der einreichen des Scheidungsantrages fragen, um den Verfahrenswert festsetzen zu können.
Verkündung der Ehescheidung
Die Scheidung wird dann verkündet und für den Zeitraum der Verkündung ist die Verhandlung öffentlich. Davor ist diese nicht öffentlich.
Rechtsmittelverzicht
Wenn beide Eheleute anwaltlich vertreten sind, können die Anwälte nebst Mandanten erklären, dass diese auf Rechtsmittel im Bezug auf die Scheidung verzichten und dann würde die Scheidung bereits an diesem Tag rechtskräftig werden. Ansonsten wird die Scheidung erst nach Zustellung des Scheidungsbeschlusses und Ablauf eines weiteren Monats rechtskräftig.