Welches Gehalt bekommt man bei € 12,00 brutto pro Stunde?
€ 12,00 brutto gesetzliche Mindestlohn-das ist die Zielsetzung der aktuellen Bundesregierung. Die SPD ist mit dieser Forderung in den Wahlkampf gegangen und wahrscheinlich wird noch in diesem Jahr die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,00 Euro brutto die Stunde erfolgen. Davon sind diverse Arbeitnehmer betroffen und es stellt sich dann die Frage, wie hoch der monatliche Lohn/ das Gehalt des Arbeitnehmers ist, wenn dann tatsächlich zwölf Euro brutto pro Stunde vom Arbeitgeber zu zahlen sind.
Was ist der gesetzliche Mindestlohn?
Den gesetzlichen Mindestlohn gibt es seit dem 1.1.2015. Damals betrug dieser noch 8,50 € brutto pro Zeitstunde. Der Mindestlohn ist ein eigenen Lohnanspruch und ist geregelt im Mindestlohngesetz. Dieser muss wenigstens vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für dessen Arbeit gezahlt werden.
Wie hoch ist der derzeitige gesetzliche Mindestlohn?
Im ersten Halbjahr 2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,82 € pro Stunde brutto. Im zweiten Halbjahr 2022 beträgt der Mindestlohn 10,45 € brutto pro Stunde. Zu beachten ist aber, dass dies die von der Mindestlohnkommission vorgeschlagenen und per Rechtsverordnung erlassenen derzeitigen gesetzliche Mindestlöhne sind. Allerdings hat die Bundesregierung bereits angekündigt, dass der Mindestlohn noch im Jahr 2022 auf zwölf Euro brutto die Stunde erhöht wird. Von daher sind die Werte oben wahrscheinlich bald überholt.
Darf der Arbeitgeber weniger zahlen als den Mindestlohn?
Nein, der Mindestlohn ist die unterste Lohngrenze. Eine Unterschreitung des Mindestlohnes ist gesetzlich nicht mehr vorgesehen und ist auch nicht zulässig. Bei einer Unterschreitung kann der Arbeitnehmer den Differenzlohn nachfordern.
Kann der Mindestlohn verfallen?
Der gesetzliche Mindestlohn kann nicht aufgrund von Ausschlussfristen/Verfallsklauseln in Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen verfallen. Er kann aber verjähren. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre zum Jahresende.
Kann man auf den Mindestlohn verzichten?
Ein Verzicht auf den Mindestlohn ist im Normalfall nicht möglich. Es besteht aber eine Ausnahme. Die Ausnahme ist die, dass durch gerichtlichen Vergleich auf dem Mindestlohn verzichtet werden kann.
Wie hoch ist der Mindestlohn bei einer 40-Stundenwoche, wenn dieser 12,00 Euro brutto die Stunde beträgt?
Die Berechnung ist ganz einfach. Dies wären 480 € brutto pro Woche. Allerdings rechnet so gut wie kein Arbeitgeber in Deutschland den Lohn pro Woche ab, was aber rechtlich möglich wäre.
Wie hoch wäre der Monatslohn?
Von daher stellt sich die Frage, wie hoch der Monatslohn wäre. Dies hängt aber davon ab, wie viele Tage (Arbeitstage) der Monat hat. Wichtig ist dabei, dass der Arbeitnehmer in jeder Stunde, dir arbeitet wenigstens dann 12,00 Euro brutto erhalten muss. Von daher wäre die einfachste Berechnung die, dass die monatlichen Stunden gezählt werden.
Wie hoch ist nun der Bruttomonatslohn?
Bei der Bezahlung nach dem Stundenlohn ist zu beachten, dass die Arbeitszeit pro Monat oft unterschiedlich ist. So haben die Monate unterschiedlich viele Arbeitstage und zwar von 20 bis 23. Von daher wäre auch der Monatslohn unterschiedlich hoch. Beispiel für eine 40-Stundenwoche: Monat mit 20 Arbeitstagen 20 Tage x 8 h x € 12,00 = € 1.920,00 Monat mit 21 Arbeitstagen 21 Tage x 8 h x € 12,00 = € 2.016,00 Monat mit 22 Arbeitstagen 22 Tage x 8 h x € 12,00 = € 2.112,00 Monat mit 23 Arbeitstagen 23 Tage x 8 h x € 12,00 = € 2.208,00 Bei einer 40-Stundenwoche (5 Tage a 8 h) beträgt also der "Mindestmonatslohn brutto" des Arbeitnehmers zwischen € 1.920,00 und € 2.208,00 brutto. Wie viel netto dies ist, hängt von der Steuerklasse des Arbeitnehmers und weiteren Faktoren ab.
Wie hoch ist nun das Mindestgehalt pro Monat?
Es kommt darauf an: Bei einem monatlichen (unveränderten) Gehalt muss dieses so hoch sein, dass der Mindestlohn für jeden Monat gewahrt ist. Da die einzelnen Monate unterschiedlich viele Arbeitstage haben können, ist auf den Monat mit den meisten Arbeitstagen abzustellen. Der Monat August 2022 hat in fast allen Bundesländern (auch in Berlin) 23 Arbeitstage. Bei einer 40-Stundenwoche wäre also das Gehalt, welches in jedem Monat den Mindestlohn wahrt € 2.208,00 (8 h pro Tag x 23 Tage x € 12,00). In einer 35-Stundenwoche müsste der Arbeitgeber wenigstens € 1.932,00 (7 h pro Tag x 23 Tage x € 12,00).Bei einer 30-Stundenwoche wäre dies € 1.656,00 (6 h pro Tag x 23 Tage x € 12,00).
Rechtsanwalt Andreas Martin - Berlin Marzahn-Hellersdorf