Wie läuft der Scheidungstermin beim Familiengericht ab?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung muss einer der Eheleute anwaltlich vertreten sein. Nur ein Anwalt kann eine Scheidung einreichen und einen Scheidungsantrag bei einem Familiengericht in Berlin stellen. Für Berlin Marzahn-Hellersdorf ist das Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg für das Scheidungsverfahren zuständig. Ein gemeinsamer Rechtsanwalt im Scheidungsverfahren ist unzulässig, da eine Interessenkollision vorliegen würde. Ob beide Eheleute einen Rechtsanwalt beauftragen, ist eine andere Frage. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist dies nicht zwingend notwendig. Oft aber durchaus ratsam.
Wann beraumt das Amtsgericht den Termin zur Anhörung der Eheleute im Scheidungsverfahren an?
Die Scheidung dauert-zumindest im Berlin-ungefähr ein Jahr. Der Grund dafür ist der, dass auch bei einer einvernehmlichen Ehescheidung das Gericht den Versorgungsausgleich von Amts wegen durchführt. Eine Ausnahme liegt dann vor, wenn die Eheleute noch keine drei Jahre verheiratet sind und kein Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs gestellt ist. Auch wird der Versorgungsausgleich von Amts wegen nicht durchgeführt, wenn die Eheleute diesen notariell oder-beide anwaltlich vertreten-im Termin ausschließen.
Was dauert an der Durchführung einer einvernehmlichen Ehescheidung so lange?
Die Einholung der Auskünfte für den Versorgungsausgleich führt dazu, dass die Ehescheidung meist um ein Jahr dauert. Dies gilt für die einvernehmliche Scheidung. Eine streitige Scheidung, insbesondere auch mit Folgesachen, wie nachehelichen Unterhalt oder Zugewinn, dauert in der Regel durchaus länger.
Wann setzte das Gericht den Scheidungstermin fest?
Wenn die entsprechende Auskünfte der Versorgungsträger zum Versorgungsausgleich (meist deutsche Rentenversicherung oder Rentenversicherung Berlin-Brandenburg) vorliegen, übersendet das Gericht diese an die Eheleute mit der Bitte um Überprüfung. Gleichzeitig wird dann der Scheidungstermin anberaumt. Hierfür gibt es eine Ladung an beide Eheleute.
Was steht in der Ladung zum Termin zur Ehescheidung?
In der Ladung zum Zahlungstermin ist selbstverständlich der Tag, die Uhrzeit und der Saal des Termins aufgeführt. Auch die Adresse des Gerichtes wird dort nochmals niedergeschrieben. Weiter steht dort, dass die Eheleute zum Erscheinen verpflichtet sind.
Was steht in der Terminsverfügung?
Meist erlässt das Gericht auch eine Verfügung. Diese nennt sich Terminsverfügung und ist eine Aufforderung an die Eheleute. In dieser Verfügung steht meist, dass die Eheleute vor dem Anhörungstermin sich noch mal die Anwartschaften zum Versorgungsausgleich anschauen und diese auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen sollen.
Müssen die Eheleute etwas zum Scheidungstermin mitbringen?
Im Berlin wird fast immer angeordnet, dass beide Eheleute die Ladung und den Personalausweis zum Termin mitbringen sollen. Der Ausweis ist später beim Richter bzw. der Richterin vorzuzeigen.
Muss die Heiratsurkunde zum Anhörungstermin mitgebracht werden?
Nein, in der Regel nicht. Die Heiratsurkunde ist bereits bei Gericht, da der Anwalt dem Scheidungsantrag die Eheurkunde im Original beifügen soll. Falls dies aber nicht geschehen ist, sollte diese im Original zum Termin mitgebracht werden.
Muss man die Urkunde über den notariellen Ausschluss des Versorgungsausgleich zum Gerichtstermin mitbringen?
Falls der Versorgungsausgleich notariell ausgeschlossen wurde und diese Notarurkunde noch nicht beim Gericht ist - meist wird der Rechtsanwalt eine Abschrift an das Gericht schicken - sollte man die beglaubigte Abschrift der Notarurkunde über den Ausschluss des Versorgungsausgleich mitbringen.
Wer muss zum Gerichtstermin beim Familiengericht erscheinen?
Zum Scheidungstermin müssen beide Eheleute erscheinen. Manchmal wird der Wunsch geäußert, ob man nicht abwesend sein kann, da man es kaum erträgt den anderen Ehegatten nochmals zu sehen. Unabhängig davon, dass eine solche Erklärung etwas kindisch ist, wird das Gericht auf keinen Fall dies so akzeptieren. Zum Scheidungstermin müssen beide Eheleute erscheinen und werden vom Gericht angehört.
Müssen beide Ehepartner zum Scheidungstermin erscheinen, auch wenn diese Anwälte haben?
Auch die anwaltlich vertretene Partei muss persönlich zum Anhörungstermin erscheinen. Kurzum: Beide Ehepartner sind verpflichtet den Termin zu ihrer Anhörung bei Gericht wahrzunehmen?
Was passiert, wenn der Ehemann oder die Ehefrau nicht zum Termin kommen?
Erscheint einer der Eheleute nicht, dann wird das Gericht in der Regel ein Ordnungsgeld verhängen. Ein solches Ordnungsgeld muss dann bezahlt werden. Man kann aber auch die Rechtmäßigkeit der Ordnungsgeldfestsetzung (z.B. bei Krankheit) gerichtlich (OLG) überprüfen lassen. Im Termin wird dann der andere Ehegatte angehört und es gibt dann in der Regel nochmals einen neuen Anhörungstermin für den Ehegatten, der nicht zum Termin erschienen ist. Manchmal wird davon aber abgesehen und der andere Ehegatte bekommt die Möglichkeit der Stellungnahme zu den Angaben im Protokoll der Verhandlung.
Muss man bei Krankheit zum Gerichtstermin erscheinen?
In der Regel muss man trotz Krankheit den Gerichtstermin wahrnehmen. Krank ist man auch bei einem Schnupfen oder wenn man sich den Fuss verstaucht hat. Dies heißt nicht, dass man nicht zum Gericht fahren und an einem kurzen Gerichtstermin teilnehmen kann. Nur wenn Verhandlungsunfähigkeit besteht oder Fahruntüchtigkeit vorliegt, ist man entschuldigt, wenn man dies dem Gericht kurzfristig mitteilt.
Wie läuft der Scheidungstermin ab?
Nachfolgend wird kurz der Ablauf des Scheidungstermin (so jedenfalls in Berlin) skizziert. In Corona-Zeiten ist ein Mund-Nasenschutz vor Gericht zu tragen.
Aufruf der Sache
In der Regel läuft der Termin zur Anhörung der Eheleute so ab, dass das Gericht die Sache aufruft. Dann begeben sich die Eheleute zusammen mit den Anwälten in den Saal und nehmen gegenüber dem Richter / der Richterin Platz. Jeder Ehegatte sitzt dabei neben seinen Anwalt.Kontrolle der Ausweisdokumente der Eheleute
Am Anfang fragt das Gericht-zumindest in Berlin ist dies so-nach den Ausweisen (ID) der Eheleute. Anhand der Ausweise wird die Identität der Beteiligten festgestellt und auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Dies nimmt das Gericht dann zu Protokoll. Dies wird aber nicht bei allen Familiengerichten so gehandhabt.Eröffnung der Verhandlung durch das Gericht
Sodann eröffnet das Gericht die Verhandlung. Diese ist zu diesem Zeitpunkt nicht öffentlich. Das heißt, dass keine weiteren Personen anwesend sein dürfen.Stellung des Scheidungsantrags
Die Anwälte bzw. der Anwalt stellt sodann den Scheidungsantrag. Diesen kann letztendlich nur ein Anwalt stellen und nicht einer der Eheleute selbst. Ein Antrag zum Versorgungsausgleich ist muss nicht gestellt werden, da dieser von Amts wegen durchzuführen ist.persönliche Anhörung der Eheleute zu den Scheidungsvoraussetzungen
Das Familiengericht befragt dann die Eheleute zu den Voraussetzungen der Ehescheidung. Im Endeffekt wird das Gericht fragen, seit wann die Eheleute getrennt leben, ob es Versöhnungsversuche gegeben hat, wer ausgezogen ist oder wie man innerhalb der Wohnung getrennt gelebt hat und ob die Eheleute sich vorstellen können, die Ehe nochmals fortzusetzen. Die Eheleute werden nacheinander dazu befragt.Erörterung des Versorgungsausgleichs
Sodann erörtert das Gericht den Versorgungsausgleich. Dies geschieht meistens recht kurz. Das Gericht fragt, ob die Eheleute wissen, was ein Versorgungsausgleich ist und ob sie Fehler bei den ermittelten Rentenanwartschaften gefunden haben. Ist es üblich, dass das Gericht zuvor einen Entwurf für die Durchführung des Versorgungsausgleich ist den Eheleuten über die Anwälte zu stellen.Verfahrenswert erörtert
Manchmal erörtert das Gericht mit den Anwälten auch noch kurz den Verfahrenswert zur Scheidung.Verkündung des Scheidungsbeschlusses
Sodann wird das Gericht in der Regel die Verhandlung wieder öffentlich machen und den Scheidungsbeschluss verkünden. Der Beschluss zur Scheidung kann z.B. lauten: Die am 13. Mai 2016 vor dem Standesamt des Standesamtes Marzahn-Hellersdorf von Berlin zur Heiratsregisternummer E 189/2016 geschlossene Ehe wird geschieden.Beschluss zum Verfahrenswert
Auch setzt das Gericht noch den Verfahrenswert mittels Beschluss fest, anhand dessen sich die Anwaltsgebühren und auch die Gerichtsgebühren bestimmen.Rechtsmittelverzicht hinsichtliche der Scheidung
Wenn beide Eheleute anwaltlich vertreten sind, besteht die Möglichkeit, dass hinsichtlich der Scheidung auf Rechtsmittel verzichtet wird. In diesem Fall wird die Scheidung dann sofort rechtskräftig. Ansonsten wird diese rechtskräftig einen Monat nach Zustellung des Scheidungsbeschluss an die Eheleute bzw. bei Vertretung, an deren Anwälte.Wie lange dauert der Scheidungstermin?
Bei der einvernehmlichen Scheidung wird der Scheidungstermin zwischen 5 Minuten (Berlin) und 20 Minuten dauern. Im Raum Berlin ist es sogar möglich, dass dies unter Umständen manchmal sogar noch schneller vonstatten geht.
Wird im Scheidungstermin nach den Gründen für das Scheitern der Ehe gefragt?
Im Anhörungstermin der Eheleute fragt das Gericht nicht danach, was die Gründe für das Scheitern der Ehe gewesen sind. Der Grund dafür ist der, dass es darauf nicht ankommt. Nach deutschem Scheidungsrecht ist es ausreichend, wenn die Eheleute länger als ein Jahr getrennt leben und mit der Scheidung einverstanden sind. Die Gründe dafür sind völlig unerheblich.
Fragt der Familienrichter nach Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht und Vermögensaufteilung?
Im Raum Berlin wird in der Regel gar nicht danach gefragt. Bei kleineren Familiengerichten fragt das Gericht schon, ob alle weiteren Scheidungsfolgen gegebenfalls geklärt sind. Hierbei ist zu beachten, dass das Gericht hierauf meist keine ausführliche Antwort erwartet. Dabei ist auch zu beachten, dass das Familiengericht ohnehin keine Entscheidung über diese Folgesachen treffen kann, wenn diese nicht Teil des Scheidungsverfahren (Scheidungsverbung) sind. Dazu müssen die Folgesachen als Verbundsachen in das Scheidungsverfahren eingebracht werden, was wenigstens zwei Wochen vor dem Scheidungstermin erfolgen muss.
Wie läuft die Scheidung mit Kind ab?
Die Scheidung läuft mit einem Kind oder mehreren minderjährigen Kindern nicht anders ab. Es gibt bei den Formalien nur einige Besonderheiten. Im Scheidungsschriftsatz ist immer anzugeben, ob gemeinsame minderjährige Kinder vorhanden sind. Weiter muss angegeben werden, ob die Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind bzw. den Kindern geklärt ist, ebenso, wie der Umgang und das Sorgerecht. Das Gericht entscheidet aber nicht von Amts wegen darüber, wenn man dort angibt, dass es noch keine Klärung gibt, sondern nur auf Antrag. In der Regel sind aber der Umgang und die Sorge bis zum Ablauf des Scheidungsverfahrens geklärt und der Kindesunterhalt über das Jugendamt.