Wie reiche ich die Scheidung ein?
Für Anwälte ist es nicht erstaunlich, dass gerade zum Anfang des neuen Jahres verstärkt Mandanten mit dem Wunsch zur Ehescheidung in die Kanzlei kommen. Der Grund dafür ist der, dass gerade während der Feiertage die Familie zusammen ist und sich Konflikte verstärken. Oft wird der Entschluss zur Scheidung dann nach den Feiertagen, insbesondere nach Weihnachten, Silvester gefasst.
Scheidungsverfahren nur über Anwalt möglich!
Um die Frage oben zu beantworten, muss man ausführen, dass die Ehescheidung nur von einem Rechtsanwalt beantragt werden kann. Der Mandant selbst kann keine Scheidung einreichen. Hierfür besteht Anwaltszwang. Der Grund dafür ist der, dass gerade bei der Scheidung und Trennung eine Vielzahl von rechtlichen Problemen auftauchen, die selbst für Anwälte oft nicht einfach zu überblicken sind. Hier kann man viel falsch machen.
anwaltliche Beratung notwendig
Die Scheidung muss also zwingend von einem Rechtsanwalt eingereicht werden. Wichtig ist dabei zu wissen, dass nicht beide Eheleute, bei einer einvernehmlichen Scheidung, einen Rechtsanwalt beauftragen müssen. Auch kann nicht ein Rechtsanwalt beide Ehepartner vertreten, da ansonsten ein Fall der Interessenkollision vorliegt. Auch die Beratung bei der Ehepartner bei einem Rechtsanwalt halte ich für problematisch.Trennungsjahr muss beachtet werden
Was viele Ehepartner/Mandanten nicht gerne hören ,ist die Tatsache, dass die Scheidung erst nach Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden kann. Gegebenenfalls kann man auch einige Monate zuvor bereits den Scheidungsantrag stellen. Entscheidend ist, dass zum Zeitpunkt der Anhörung der Eheleute beim Familiengericht, dass Trennungsjahr bereits abgelaufen ist. Nur in absoluten Ausnahmefällen ist eine Scheidung sofort möglich, diese Scheidung nennt man Härtefallscheidung, welche in der Praxis äußerst selten vorkommt.
Scheidung in Berlin dauert ungefähr 1 Jahr
Zu beachten ist auch, dass die Scheidung in Berlin, für Berlin Marzahn ist das Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg zuständig, ungefähr ein Jahr dauern. Damit meine ich die einvernehmliche Scheidung, bei welcher von Amts wegen auch immer der Versorgungsausgleich, also der Ausgleich der Rentenanwartschaften, stattfindet. Von daher muss man sich als frischgetrennter Ehepartner darauf einstellen, dass man bis zur Durchführung der Ehescheidung ungefähr mit zwei Jahren Abtrennung zu rechnen hat. Wenn der Versorgungsausgleich nicht durchgeführt wird, dies ist zum Beispiel bei Ehen, die noch keine drei Jahre bestehen, möglich, dann wird die Scheidung erheblich schneller. Auch kann man den Versorgungsausgleich notariell vor oder während der Scheidung ausschließen und auch in diesem Fall, wird dann der Versorgungsausgleich beim Scheidungsverfahren nicht durchgeführt.
Verzögerung der Scheidung ist möglich
Andererseits ist auch zu beachten, dass ein Ehepartner, der sich nicht scheiden lassen möchte oder Interesse an einer Verzögerung des Scheidungsverfahrens hat, dieses auch erheblich verzögern kann. Dies geschieht durch unterschiedliche Maßnahmen, die erhebliche Verzögerung ist, dass man kurz vor dem Scheidungstermin eine Folgesache im Scheidungsverbund geltend macht, wie zum Beispiel den nachehelichen Unterhalt und dadurch sich die Scheidung erheblich verzögert, da das Gericht nur über beide Sachen zusammen entscheiden kann.
Verzögerung der Scheidung ist möglich
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin - A. MartinAndererseits ist auch zu beachten, dass ein Ehepartner, der sich nicht scheiden lassen möchte oder Interesse an einer Verzögerung des Scheidungsverfahrens hat, dieses auch erheblich verzögern kann. Dies geschieht durch unterschiedliche Maßnahmen, die erhebliche Verzögerung ist, dass man kurz vor dem Scheidungstermin eine Folgesache im Scheidungsverbund geltend macht, wie zum Beispiel den nachehelichen Unterhalt und dadurch sich die Scheidung erheblich verzögert, da das Gericht nur über beide Sachen zusammen entscheiden kann.
Beratung beim Rechtsanwalt sinnvoll
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin - A. MartinTrotzdem ist es richtig, dass man sich anwaltlich beraten lässt und zwar möglichst früh, am besten schon vor der Trennung, wenn die Trennung und die Scheidung später beabsichtigt sind. Gerade zu diesem Zeitpunkt sind noch Maßnahmen möglich, die Einfluss auf das weitere Verfahren und Verein auf zukünftige finanzielle Belastungen haben.